Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) - Förderportal (2024)

Holzlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen

  • Hinweise für Waldbesitzer und Landwirte zur Lagerung von Holz auf landwirtschaftlichen Flächen

NC-Liste AUKM 2023

Die Verlinkung erfolgt zeitnah.

    AL 8 – Spezifische NC-Liste

    • AL 8 NC - Liste (HF und BF) (*.pdf,0,22MB)

    AL 5c – Saatgutmischungen

    Gemäß den Förderverpflichtungen der Maßnahme AL 5c – Mehrjährige Blühfläche, ist der »Nachweis eines Saatgutbeleges für Ansaatmischungen gemäß Vorgabe« zu erbringen. Diese Vorgaben beziehen sich auf die

    • zulässigen Blühmischungen inklusive der Ansaatstärke (siehe Blühmischungen ohne Kombination mit FRL ÖBL/2023)
    • Bedingungen für Blühmischungen bei einer Kombination mit Maßnahmen der Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (siehe Blühmischungen bei Kombination mit FRL ÖBL/2023)

    a) Blühmischungen ohne Kombination mit FRL ÖBL/2023

    Die fachlichen Kriterien zur Zusammenstellung geeigneter Blühmischungen für die Maßnahme AL 5c – Mehrjährige Blühflächen legen fest, dass ein hoher Anteil an gebietseigenem Saatgut zu verwenden ist. Gebietseigenes Saatgut sollte nur in denjenigen sogenannten Ursprungsgebieten (UG) wieder ausgebracht werden, aus denen es stammt.

    Die im Folgenden aufgelisteten Blühmischungen erfüllen diese Anforderung und sollten nur in dem jeweiligen Gebiet ausgebracht werden, für das sie vorgesehen sind. Im InVeKoS Online GIS wird voraussichtlich ab EndeFebruar eine Information über die Zuordnung der Feldblöcke zu den Ursprungsgebieten zur Verfügung gestellt.

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 – Ostdeutsches Tiefland (UG4)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 4« (*.pdf,23,45KB)
    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 4 trocken, sandig« (*.pdf,20,79KB)
    • Saaten Zeller GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 4« (*.pdf,0,14MB)
    • Saaten Zeller GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühmischungen UG 4 trocken, sandig« (*.pdf,0,13MB)

    Zugelassene Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 – Ostdeutsches Tiefland – Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (UG4_BR)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Oberlausitzer Biosphärenreservat« (*.pdf,23,43KB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 5 – Mitteldeutsches Tief- und Hügelland (UG5)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 5« (*.pdf,24,01KB)
    • Saaten Zeller GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühfläche UG 5« (*.pdf,2,91MB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 8 – Erz- und Elbsandsteingebirge (UG8)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 8« (*.pdf,22,51KB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 15 – Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland (UG15)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 15« (*.pdf,21,56KB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 20 – Sächsisches Löß- und Hügelland (UG20)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühflächen UG 20« (*.pdf,23,20KB)
    • Saaten Zeller GmbH – »Sachsen Mehrjährige Blühfläche UG 20« (*.pdf,2,55MB)

    b) Blühmischungen bei Kombination mit FRL ÖBL/2023

    Bei der Kombination der Maßnahme AL 5c mit FRL ÖBL/2023 wurde nach fachlichen Kriterien festgelegt, dass zu den gemäß VO (EU) 2018/848 verbindlichen 70 % Gewichtsanteilen Öko-Saatgut gebietseigenes Wildpflanzensaatgut nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) mit 30 % Gewichtsanteilen hinzuzufügen ist (siehe unten, Blühmischungen für Ursprungsgebiete).

    Für die Gesamtmischung kann eine der im Folgenden aufgeführten Öko-Blühmischungen (70 %-Gewichtsanteil) mit einer der im Folgenden aufgeführten Wildpflanzen-Blühmischungen (30 %-Gewichtsanteil) zusammengefügt werden. Das gebietsheimische Saatgut wird für verschiedene Ursprungsgebiete in Sachsen angeboten und sollte in den jeweils relevanten Ursprungsgebieten ausgesät werden (siehe InVeKoS Online GIS: Zuordnung der Feldblöcke zu den Ursprungsgebieten). In der Datenbank OXS kann für gebietsheimisches Saatgut (Schnellsuche: Regio-Saatgut) eine allgemeine Genehmigung beantragt werden. Diese Genehmigung gilt für die gesamte Wildpflanzen-Blühmischung.

    Für Betriebe, die den 70 %-Gewichtsanteil Öko-Saatgut aus einer vorgegebenen Artenliste eigenständig zusammenstellen möchten, steht das Merkblatt »Hinweise für Öko-Betriebe zu Blühmischungen in Maßnahme AL 5c-mehrjährige Blühfläche« zur Verfügung. Ansonsten sind ausschließlich die hier aufgeführten Blüh- und Wildartenmischungen zulässig.

    Allgemeine Hinweise für Öko-Betriebe zu den Blühmischungen

    • Hinweise für Öko-Betriebe zu Blühmischungen in Maßnahme AL 5c-mehrjährige Blühfläche (*.pdf,0,11MB)

    Blühmischungen mit Öko-Zertifikat (70%-Gewichtsanteil)

    • Camena – BS 1 MISCHUNG Niedersachsen-Bremen mit 100% biologischem Anteil (*.pdf,0,51MB)
    • Camena – BIODIVERSITÄTSGEMENGE mit 100% biologischem Anteil (*.pdf,0,40MB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 – Ostdeutsches Tiefland (UG4)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Sondervariante Mehrjährige Blühflächen UG 04 – 100% Wildpflanzen« (*.pdf,20,33KB)
    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Sondervariante Mehrjährige Blühflächen UG 04 (trocken, sandig) – 100% Wildpflanzen« (*.pdf,17,90KB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 4 – Ostdeutsches Tiefland – Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (UG4_BR)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Oberlausitzer Biosphärenreservat UG 04 – 100% Wildpflanzen« (*.pdf,19,25KB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 5 – Mitteldeutsches Tief- und Hügelland (UG5)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Sondervariante Mehrjährige Blühflächen UG 05 – 100% Wildpflanzen« (*.pdf,20,89KB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 8 – Erz- und Elbsandsteingebirge (UG8)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Sondervariante Mehrjährige Blühflächen UG 08 – 100% Wildpflanzen« (*.pdf,19,38KB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 15 – Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland (UG15)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Sondervariante Mehrjährige Blühflächen UG 15 – 100% Wildpflanzen« (*.pdf,18,44KB)

    Blühmischungen für Ursprungsgebiet 20 – Sächsisches Löß- und Hügelland (UG20)

    • Rieger-Hofmann GmbH – »Sachsen Sondervariante Mehrjährige Blühflächen UG 20 – 100% Wildpflanzen« (*.pdf,20,08KB)

    Hinweis für Saatgutanbieter

    a)Blühmischungen ohne Kombination mit FRL ÖBL/2023

    Die zulässigen Blühmischungen folgen fachlichen Kriterien. Diese sind von den Saatgutanbietern, die Blühmischungen für die Maßnahme AL 5c anbieten möchten, zu beachten. Die Kriterien können beim SMEKUL angefordert werden, per E-Mail an: Poststelle@smekul.sachsen.de. Bitte als Betreff»AZ: 58-8122/7« angeben.

    b) Blühmischungen bei Kombination mit FRL ÖBL/2023

    Die zulässigen Blühmischungen folgen fachlichen Kriterien. Diese sind von den Saatgutanbietern, die Blühmischungen für die Maßnahme AL 5c anbieten möchten, zu beachten.Die Kriterien können beim SMEKUL angefordert werden, per E-Mail an: Poststelle@smekul.sachsen.de.Bitte als Betreff»AZ: 32-8240/6/10« angeben.

      AL 11 – Landesspezifische Sorten- und Artenliste

      • Liste der in Sachsen förderfähigen Sorten und Kulturarten im Rahmen der Anbauförderung »AL 11 In situ Erhalt seltener Kulturen« (*.pdf,0,36MB)

      GL 1 – Kennartenliste

      Methodenanpassung/Aktualisierung zur Bestimmungshilfe der Kennarten für die Maßnahme GL 1 Artenreiches Grünland – ergebnisorientierte Honorierung mit sechs beziehungsweise acht Kennarten.

      • Referenzliste Kennarten - Erfassungsbogen (*.pdf,1,08MB) Beschreibbare PDF-Datei für Antragstellende zur ergebnisorientierten Honorierung
      • Artenreiches Grünland in Sachsen erhalten und honorieren (*.pdf,0,59MB)
      • Publikation »Artenreiches Grünland in Sachsen«

      GL 2b – Auen- und Moorkulisse

      Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme GL 2b - Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen, ist die geförderte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland über die Nachfolgerichtlinie zur RL NE/2014. Die Information, auf welchen Flächen dieses Förderangebot potentiell genutzt werden kann, finden Sie unter

      • Fachliche Hinweise und Empfehlungen – Natur und Biologische Vielfalt

      Ausschlusskulisse Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

      In einigen Schutzgebietskategorien ist gem. § 4 Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) rechtlich nicht zulässig und damit ausgeschlossen. Daher können in den betroffenen Gebieten diejenigen Maßnahmen der FRL AUK/2023, die den PSM Verzicht als prämienrelevantes Kriterium enthalten, dort nicht beantragt werden. Es handelt sich um die Maßnahmen AL 1, AL 3, AL 4, AL 6 a,b, AL 7, AL9, AL 12.

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